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Online-Nachricht - Freitag, 11.12.2015

EÜR | Abzug von Umsatz- und Lohnsteuer zum Steuertermin Januar 2016 für 2015 sichern (BBK)

Große Vorsicht gilt bei der 4/3-Rechnung für den Steuertermin im Januar 2016, um die Steuerzahlungen noch 2015 als Betriebsausgabe ansetzen zu können!

Große Vorsicht gilt bei der 4/3-Rechnung für den Steuertermin im Januar 2016, um die Steuerzahlungen noch 2015 als Betriebsausgabe ansetzen zu können!

Die Umsatz-, die Lohn- und die Kirchenlohnsteuer sind zwar erst spätestens am 11.1. zu zahlen, da der auf einen Sonntag fällt. Der Betriebsausgabenabzug kann aber bei einer Zahlung am 11.1. nicht mehr im Jahr 2015 erfolgen, sondern erst 2016. Denn der sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ergebende 10-Tageszeitraum für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben kann nicht verlängert werden.

Hinzu kommt: Nach der im Übrigen strittigen Ansicht der Finanzverwaltung sollen sogar Zah...BStBl 2000 II S. 121

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