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Online-Nachricht - Montag, 24.10.2011

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfestsetzung wegen unberechtigten Steuerausweises (BFH)

Die Festsetzung von Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 Satz 2 2. Alt. UStG verlangt die (positive) Feststellung, dass eine in einer Rechnung ausgewiesene Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausgeführt wurde. Dafür reicht es nicht aus, dass dies "nicht auszuschließen" ist (, NV; veröffentlicht am ).

Hierzu führte der BFH weiter aus: Für das Vorliegen der Voraussetzungen der - einen Steueranspruch des Finanzamtes begründenden - Vorschrift des § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 Satz 2  2. Alt. UStG trägt nach allgemeinen Grundsätzen das Finanzamt die Feststellungs- und Beweislast.

Quelle: NWB Datenbank

 

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