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Solidaritätszuschlag | Bemessungsgrundlage zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig? (BFH)
Mit seinem am veröffentlichten Beschluss hat der BFH dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob es den allgemeinen Gleichheitssatz und die Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens besteht ().
Hierzu führen die Richter des BFH weiter aus: Die Nichtberücksichtigung des Solidaritätszuschlages ist verfassungswidrig. Es werden diejenigen Steuerpflichtigen benachteiligt, die im Vertrauen auf die ursprüngliche Regelung davon abgesehen haben, durch Gewinnausschüttungen ihr Körperschaftsteuerguthaben anzufordern. Ein sachli...