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Lohnsteuer | Zufluss des Arbeitslohns bei Ausgabe von Job-Tickets (FG)
Wird das Job-Ticket als Jahreskarte ausgegeben, so fließt der geldwerte Vorteil den Arbeitnehmern mit der Ausgabe des Job-Tickets zu. Dies gilt unabhängig davon, dass nach den Zahlungsmodalitäten mit den Verkehrsbetrieben der Arbeitgeber die Zuschüsse nicht jährlich, sondern monatlich zahlt ().
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob den Arbeitnehmern der geldwerte Vorteil für ein Job-Ticket einmalig für das gesamte Jahr oder monatlich aufgeteilt zufließt. Im letzteren Fall würde die Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG Anwendung finden.
Hierzu führen die Richter weiter aus: Nach den Vereinbarungen der Klägerin mit den Verkehrsbetrieben wird das Job-Ticket grundsätzlich als Jahres-Ticket ausgegeben. Der geldwerte Vorteil fließt d...