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Grundlagen - Stand: 22.06.2018

Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Krankheits- und Pflegekosten".

I. Definition

Pflegekosten sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer anderen Person entstehen. Wegen der Aufwendungen für die eigene Pflege vgl. die Stichworte „Behinderte Menschen” und „Krankheitskosten” und wegen der Aufwendungen eines pflegebedürftigen Heimbewohners für Haushaltsdienstleistungen das Stichwort „Hilfe im Haushalt”.

II. Pflege-Pauschbetrag

Einen Pflege-Pauschbetrag (

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