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Online-Nachricht - Mittwoch, 13.03.2013

Umsatzsteuer | Beurteilung einer "Dinner-Show" (BFH)

Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer "Dinner-Show" kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der "Dinner-Show" um die Verbindung beider Elemente geht (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach der Rechtsprechung des EuGH gelten für die Frage, ob mehrere Tätigkeiten steuerrechtlich zu einem Umsatz oder mehreren eigenständigen Umsätzen führen, folgende Grundsätze:

  • Zunächst ist jede Lieferung oder Dienstleistung als eigene, selbständige Leistung zu betrachten.

  • Bei einem...

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