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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1087/14 EFG 2016 S. 283 Nr. 4

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1a EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1b

Steuerliche Behandlung von rückerstatteten Krankenversicherungsbeiträgen nach der Rechtsänderung zum

Leitsatz

Erstattete Krankenversicherungsbeiträge für Jahre bis 2009 sind auch nach dem Systemwechsel ab dem Veranlagungszeitraum 2010 mit den im Erstattungsjahr geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen. Es besteht eine Gleichartigkeit zwischen den rückerstatteten Beiträgen zur Krankenversicherung für die Jahre bis 2009 und den ab dem Jahr 2010 geleisteten Beiträgen.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 283 Nr. 4
EStB 2016 S. 227 Nr. 6
QAAAF-45705

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