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BGH Beschluss v. - IX ZR 131/15

Gesetze: § 129 Abs 1 InsO

Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispositionskredits auf einem gepfändeten Konto

Leitsatz

Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft (Anschluss an , WM 2012, 1401 Rn. 21 f).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:031215BIXZR131.15.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 229 Nr. 4
DB 2016 S. 6 Nr. 3
DStR 2016 S. 757 Nr. 12
NJW 2016 S. 8 Nr. 5
NJW-RR 2016 S. 304 Nr. 5
WM 2016 S. 135 Nr. 3
ZIP 2016 S. 124 Nr. 3
CAAAF-46336

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