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BMF - IV C 6 - S 2139-b/13/10001 BStBl 2016 I S. 83

Steuerliche Gewinnermittlung; Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl I S. 1912) in einem Folgejahr

Bezug: (BStBl 2013 I S. 1493)

Bezug: (BStBl 2016 II S. 38)

Der (BStBl 2016 II S. 38) entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl 2007 I S. 1912) in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann. Er widerspricht damit der in Randnummer 6 des (BStBl 2013 I S. 1493) enthaltenen Regelung, wonach ein Investitionsabzugsbetrag für ein begünstigtes Wirtschaftsgut nur in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des (a. a. O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Soweit Randnummer 6 und die sonstigen Regelungen des (a. a. O.) dieser Entscheidung entgegenstehen, sind diese nicht weiter anzuwenden.

Hinsichtlich der Erhöhung (Aufstockung) von Investitionsabzugsbeträgen, die in vor dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen worden sind, gilt Folgendes:

  1. Maßgebende Betri...

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