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BFH Beschluss v. - I B 62/14

Gesetze: AO § 227, AO § 238; AO § 233a

Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe; Billigkeitserlass von Zinsen

Tatbestand

I. Im Zuge einer Außenprüfung erließ der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) u.a. Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag, die Gewerbesteuer und Zinsen zur Gewerbesteuer für die Streitjahre 2004 bis 2006. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, legte Einspruch ein und beantragte außerdem den Erlass der Zinsen zur Gewerbesteuer gemäß § 227 der Abgabenordnung. Auch gegen die Ablehnung ihres Erlassantrags ging die Klägerin vor.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 369 Nr. 3
VAAAF-46561

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