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BFH Urteil v. - II R 64/08

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG § 8 Abs. 2, GrEStG § 16 Abs. 2, GrEStG § 16 Abs. 5, GrEStG § 18, GrEStG § 19, GG Art. 20 Abs. 3

§ 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 GrEStG anwendbar; Nichtanwendung des § 16 Abs. 5 GrEStG aus Vertrauensschutzgründen; Unkenntnis der Anzeigepflicht eines Beteiligten

Leitsatz

1. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG betrifft über seinen Wortlaut hinaus nicht nur den Rückerwerb des Eigentums an einem veräußerten Grundstück, sondern auch Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 GrEStG.
2. Für die Anwendung des § 16 Abs. 5 GrEStG ist es unerheblich, dass ein Beteiligter die Steuerpflicht des Erwerbsvorgangs und die Anzeigepflicht nicht gekannt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 420 Nr. 3
DStR 2016 S. 11 Nr. 5
GmbHR 2016 S. 185 Nr. 4
HFR 2016 S. 248 Nr. 3
UVR 2016 S. 74 Nr. 3
JAAAF-46565

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