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BFH Urteil v. - VII R 40/14

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d, EnergieStG § 2 Abs. 6

Verwendung des zur Herstellung von Natriumpercarbonat eingesetzten Erdgases nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d EnergieStG steuerbefreit

Leitsatz

1. Der Entlastungstatbestand des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG setzt nicht voraus, dass die Erzeugung thermischer Energie gegenüber dem mit der Verbrennung des Energieerzeugnisses verfolgten nichtenergetischen Zweck in den Hintergrund tritt. Vielmehr kommt es allein darauf an, ob das Energieerzeugnis selbst oder dessen Verbrennungsprodukte für den Abschluss des Produktionsprozesses erforderlich sind, wobei eine stoffliche Verbindung zwischen dem Energieerzeugnis und dem hergestellten Endprodukt nicht gefordert wird.
2. Das in einem Produktionsprozess zur Herstellung von Natriumpercarbonat eingesetzte Erdgas wird auch zu den in § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG genannten Zwecken verwendet, wenn das aus dem Abgas stammende Kohlendioxid die Granulation und Kristallisation des Endprodukts Natriumpercarbonat fördert, so dass der Prozess zur Herstellung dieses Produkts nicht ohne den Einsatz des Verbrennungsprodukts Kohlendioxid zu Ende geführt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 410 Nr. 3
DAAAF-46567

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