Rechtsanwaltshonoraranspruch: Voraussetzungen einer formfreien Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung; Anforderungen an eine formgerechte Vergütungsvereinbarung
Leitsatz
1. Eine formfreie Gebührenvereinbarung für eine außergerichtliche Beratung liegt nur vor, wenn sich den Abreden der Parteien entnehmen lässt, dass oder in welchem Umfang die vereinbarte Vergütung ausschließlich Leistungen nach § 34 RVG umfasst.
2. Eine Vergütungsvereinbarung ist von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung abgesetzt, wenn der Vertrag die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Abschnitt oder Paragraphen regelt. Deutlich ist dieses Absetzen, wenn die Vergütungsvereinbarung optisch eindeutig von den anderen im Vertragstext enthaltenen Bestimmungen - mit Ausnahme der Auftragserteilung - abgegrenzt ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2015:031215UIXZR40.15.0
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 1183 Nr. 20 DStRE 2016 S. 1211 Nr. 19 NJW 2016 S. 1596 Nr. 22 NJW 2016 S. 8 Nr. 5 WM 2016 S. 1560 Nr. 32 ZIP 2016 S. 892 Nr. 18 PAAAF-48384