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BGH Urteil v. - IX ZR 61/14

Gesetze: § 133 Abs 1 InsO, § 140 InsO, § 146 Abs 1 InsO, § 195 BGB

Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines zeitlich begrenzten Verjährungsverzichts

Leitsatz

1. Hat der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit und den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners erkannt, obliegt ihm der Beweis, dass seine Kenntnis aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen ist.

2. Durch einen zeitlich begrenzten Verjährungsverzicht wird die Befugnis des Anfechtungsgegners, die Einrede der Verjährung zu erheben, für den vereinbarten Zeitraum ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:171215UIXZR61.14.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 345 Nr. 6
DB 2016 S. 6 Nr. 4
NJW 2016 S. 1171 Nr. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2016 S. 614
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2016 S. 443
WM 2016 S. 172 Nr. 4
ZIP 2016 S. 173 Nr. 4
ZAAAF-48401

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