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FG Köln Urteil v. - 10 K 1172/12

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 1 Satz 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 Satz 2, KStG § 8

Teilwertabschreibung

Teilwertabschreibung auf Darlehen an russische Tochtergesellschaft

Leitsatz

1) Ein Darlehen an eine russische Tochtergesellschaft kann mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt werden, sofern die Tochtergesellschaft keine funktionale Bedeutung mehr für die Muttergesellschaft hat und diese bereits beschlossen hat, die Tochtergesellschaft abzuwickeln.

2) Der "sog. Rückhalt im Konzern" spielt bei Darlehen von Muttergesellschaften an Tochtergesellschaften keine Rolle.

Fundstelle(n):
MAAAF-48936

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