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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 2841/15

Gesetze: SGG § 131 Abs 5

Leitsatz

Leitsatz:

Zur (zulässigen) Zurückverweisung in die Verwaltung, wenn der Rentenversicherungsträger zur Entscheidung über einen Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente noch die behandelnden Ärzte befragen und mindestens ein, ggf sogar mehrere ärztliche Sachverständigengutachten einholen muss.

Fundstelle(n):
TAAAF-49252

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