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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 726/11

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch [SGB IV]) darüber, ob die Tätigkeit der Klägerin zu 1) für die Klägerin zu 2) im Zeitraum vom 24.5.2007 bis zum 30.9.2009 der Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
CAAAF-49262

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