Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG; Verspätungszuschlag bei fehlender Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung durch Datenfernübertragung; Abgabe in Papierform statt in elektronische Form nur bei persönlich und wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Leitsatz
Über die Gründe gegen die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen entsprechend § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG kann nicht im Verfahren über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags entschieden werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2016 S. 76 Nr. 3 BFH/NV 2016 S. 373 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2016 S. 673 OAAAF-49300