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BFH Urteil v. - VI R 45/14

Gesetze: EStG § 33, EStG § 64 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b

Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar; Hochbegabung keine Erkrankung

Leitsatz

Aufwendungen für Lerntherapie und Erziehungsberatung eines hochbegabten Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn das Kind im Zeitpunkt der betreffenden Therapiemaßnahme nicht erkrankt ist. Eine Hochbegabung als solche stellt keine Erkrankung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 393 Nr. 3
HFR 2016 S. 338 Nr. 4
IAAAF-49302

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