Realisationszeitpunkt bei Auflösung einer Gesellschaft infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Bei Auflösung der Gesellschaft infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann die Möglichkeit einer Zuteilung oder Zurückzahlung von Restvermögen an die Gesellschafter im Zeitpunkt der Eröffnung regelmäßig noch nicht ausgeschlossen werden.
2. Aus dem Bericht des vorläufigen Insolvenzverwalters ergibt sich jedenfalls dann nichts anderes, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die Eröffnung des Verfahrens für geboten hält, um den Umfang des Schuldnervermögens gründlich ermitteln zu können.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 385 Nr. 3 GmbH-StB 2016 S. 68 Nr. 3 GmbHR 2016 S. 253 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2016 S. 279 XAAAF-49310