1. Hat ein Steuerpflichtiger einen konkludenten Antrag auf Genehmigung der Istbesteuerung gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist.
2. Ein hinreichend deutlicher Antrag auf Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG) liegt vor, wenn der Steuerpflichtige in den von ihm abgegebenen Voranmeldungen und Jahreserklärungen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet hat und dies für das FA erkennbar war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 950 Nr. 6 HFR 2016 S. 562 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2016 S. 396 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2016 S. 403 UR 2016 S. 487 Nr. 12 GAAAF-49320