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Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Bezug:
1. Allgemeines
Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Waldbesitzern. Durch den Zusammenschluss soll die effektivere Waldbewirtschaftung, der meist kleineren Flächen sichergestellt werden. Hessen gibt es derzeit zwei Formen forstlicher Zusammenschlüsse:
Forstbetriebsvereinigung (FBV) nach § 21 Hessisches Waldgesetz (HWaldG)
Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) nach § 16ff des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz, BWaldG)
1.1 Forstbetriebsvereinigung (FBV)
FBV sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern, die überwiegend als eingetragene Vereine organisiert sind und zumeist ohne wirtschaftliche Betätigung sind (§ 21 BGB). Sie umfassen meist nur Forstbetriebe auf Gemarkungsebene und sollen die Durchführung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gewährleisten. Dabei werden forstliche Maßnahmen abgestimmt und koordiniert, eventuell sind sie Träger einer Fördermaßnahme. Die Anerkennung erfolgt durch die obere Forstbehörde. FBV können kooperatives Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft werden.
1.2 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG),
FBG sind ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Grundbesitzern mit dem Ziel der V...