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FG München Urteil v. - 1 K 343/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

Bestimmung des Lebensmittelpunkts bei doppelter Haushaltführung

Leitsatz

1. Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist.

2. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist entscheidend, dass er sich in dem Haushalt – dem Erst- oder Haupthaushalt – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit, aufhält.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
VAAAF-49555

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