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ErbStH H 88 (Zu § 32 ErbStG)

Zu § 32 ErbStG

H 88 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

Dieser Erlaß gibt ergänzende Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien. Er enthält außerdem den ausgewählten aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet. Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der Erbschaftsteuer-Richtlinien.

Dieser Erlaß ist auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 1998 entstanden ist oder entsteht. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem Erlaß im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

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