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BGH Urteil v. - X ZR 149/12

Gesetze: § 8 PatG, § 63 Abs 2 S 1 PatG

Rechte an einem Patent: Prüfungsumfang bei geltend gemachten Ansprüchen auf Übertragung eines Streitpatents wegen widerrechtlicher Entnahme, auf Einräumung einer Mitberechtigung und/oder Benennung als Miterfinder - Kfz-Stahlbauteil

Leitsatz

Kfz-Stahlbauteil

Ob ein Berechtigter die Übertragung einer Patentanmeldung oder die Einräumung einer Mitberechtigung daran verlangen kann bzw. ob ein Anspruch auf Nennung als (Mit-)Erfinder besteht, erfordert einen prüfenden Vergleich der zum Patent angemeldeten Lehre mit derjenigen, deren widerrechtliche Entnahme geltend gemacht wird. Dazu ist in erster Linie zu untersuchen, inwieweit beide Lehren übereinstimmen. Ob eine widerrechtliche Entnahme vorliegt, lässt sich in der dafür vorzunehmenden Gesamtschau zuverlässig nur auf der Grundlage festgestellter Übereinstimmungen zwischen der als entnommen geltend gemachten und der angemeldeten Lehre beurteilen (Weiterführung von , BGHZ 78, 358 ff. - Spinnturbine II und Urteil vom , X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16, 18 - Gummielastische Masse I).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:201015UXZR149.12.0

Fundstelle(n):
CAAAF-66058

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