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BGH Beschluss v. - V ZB 161/14

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO, § 520 ZPO

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Irrtümliche Einreichung einer nicht unterschriebenen Rechtsmittelbegründungsschrift; notwendiger Vortrag zur Kanzleiorganisation hinsichtlich der Unterschriftenkontrolle trotz Einzelanweisung an eine Kanzleiangestellte

Leitsatz

1. Die auf dem Fehlen der Unterschrift beruhende Versäumung einer Rechtsmittel(begründungs)frist ist von dem Rechtsanwalt auch dann verschuldet, wenn er irrtümlich annimmt, dass es seiner Unterschrift auf einem ihm vorgelegten Schriftsatz nicht mehr bedürfe, weil er die für das Gericht bestimmte Ausfertigung bereits unterzeichnet habe. Ein Rechtsanwalt darf einen ihm in einer Unterschriftenmappe zur Unterzeichnung vorgelegten Schriftsatz nur dann ohne Unterschrift an das Büro zurückgeben, wenn er sich zuvor durch Nachfrage vergewissert hat, dass die (scheinbar erneute) Vorlage auf einem Büroversehen beruht.

2. Der Grundsatz, dass es nach Erteilung einer Einzelanweisung des Rechtsanwalts an seine Angestellte, deren Befolgung eine versäumte Frist gewahrt hätte, auf Vortrag zu den allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei nicht ankommt, gilt nur so lange, wie der Rechtsanwalt auf die Ausführung der Weisung vertrauen darf.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:171215BVZB161.14.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 6 Nr. 5
NJW 2016 S. 6 Nr. 8
NJW 2016 S. 718 Nr. 10
WM 2016 S. 1556 Nr. 32
SAAAF-66070

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