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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 2953/15

Gesetze: SGB V § 53; GG Art. 20 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Wahltarif für Krankengeld, zu dessen Einführung die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, kann von dieser unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots mit Wirkung für die Zukunft wieder beendet werden. Dies geschieht durch eine Aufhebung derjenigen Satzungsbestimmung, mit der der Wahltarif eingeführt wurde.

Fundstelle(n):
CAAAF-66139

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