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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 2526/15

Gesetze: SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

Die 4-Jahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X, die auch im Elterngeldrecht Anwendung findet, ist eine Ausschlussfrist, bei der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt.

Fundstelle(n):
TAAAF-66142

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