Wirkungsloses Urteil, wenn sich die Ausübung eines Sonderabschreibungsrechts weder aus Urteilstenor noch aus Entscheidungsgründen entnehmen lässt
Leitsatz
Ein Urteil, welches einen Steuerbescheid dahin abändert, dass die Steuer "unter Verwendung von Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz" festgesetzt wird, ist wegen Unbestimmtheit wirkungslos, wenn sich weder Urteilstenor noch Entscheidungsgründen entnehmen lässt, in Bezug auf welche konkreten Wirtschaftsgüter die Sonderabschreibungen in welcher Höhe vorgenommen werden sollen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 586 Nr. 4 DStRE 2016 S. 1202 Nr. 19 Ubg 2016 S. 691 Nr. 11 DAAAF-66169