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BFH Beschluss v. - III S 11/15

Gesetze: RVG § 32 Abs. 2 Satz 2, RVG § 33 Abs. 1, GKG § 33 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 3, GKG § 63 Abs. 1, GKG § 63 Abs. 2

Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Werts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG; Antrag auf vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 Satz 3 GKG in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit nicht statthaft

Leitsatz

Das Recht des Rechtsanwalts, nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts zu beantragen, eröffnet keine über die für die Beteiligten oder Staatskasse existierenden gesetzlichen Regelungen hinausgehende Antragsmöglichkeit. Demnach ist in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ein hierauf gestützter Antrag auf vorläufige Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 1 Satz 3 GKG im Grundsatz nicht statthaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 572 Nr. 4
YAAAF-66175

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