Wettbewerbsverstoß: Irreführende, standeswidrige Werbung bei Benennung des Unternehmensgegenstandes in der Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft - Treuhandgesellschaft
Leitsatz
Treuhandgesellschaft
1. Enthält die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft inhaltlich zutreffend einen Hinweis auf eine von der Gesellschaft ausgeübte Treuhandtätigkeit, wird eine Irreführung der beteiligten Verkehrskreise nicht dadurch hervorgerufen, dass diese Tätigkeit in der Satzung der Gesellschaft als Unternehmenszweck nicht genannt wird.
2. Da die Treuhandtätigkeit seit jeher zum Berufsbild der Rechtsanwälte gehört, kann eine untergeordnete Treuhandtätigkeit auch ohne ausdrückliche gesetzliche Gestattung Unternehmensgegenstand einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2015:300715UIZR18.14.0
Fundstelle(n): BB 2016 S. 385 Nr. 7 BB 2016 S. 527 Nr. 9 DB 2016 S. 767 Nr. 13 DStR 2016 S. 760 Nr. 12 NJW 2016 S. 8 Nr. 8 WM 2016 S. 400 Nr. 9 ZIP 2016 S. 12 Nr. 6 ZIP 2016 S. 319 Nr. 7 DAAAF-66545