Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 18/14

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG, § 59c BRAO, § 59k BRAO

Wettbewerbsverstoß: Irreführende, standeswidrige Werbung bei Benennung des Unternehmensgegenstandes in der Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft - Treuhandgesellschaft

Leitsatz

Treuhandgesellschaft

1. Enthält die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft inhaltlich zutreffend einen Hinweis auf eine von der Gesellschaft ausgeübte Treuhandtätigkeit, wird eine Irreführung der beteiligten Verkehrskreise nicht dadurch hervorgerufen, dass diese Tätigkeit in der Satzung der Gesellschaft als Unternehmenszweck nicht genannt wird.

2. Da die Treuhandtätigkeit seit jeher zum Berufsbild der Rechtsanwälte gehört, kann eine untergeordnete Treuhandtätigkeit auch ohne ausdrückliche gesetzliche Gestattung Unternehmensgegenstand einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:300715UIZR18.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 385 Nr. 7
BB 2016 S. 527 Nr. 9
DB 2016 S. 767 Nr. 13
DStR 2016 S. 760 Nr. 12
NJW 2016 S. 8 Nr. 8
WM 2016 S. 400 Nr. 9
ZIP 2016 S. 12 Nr. 6
ZIP 2016 S. 319 Nr. 7
DAAAF-66545

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank