Gesetze: § 254 BGB, § 325 Abs 1 S 1 aF BGB, § 327 aF BGB, § 346 S 1 aF BGB
Grundstückskaufvertrag: Rücktrittsrecht des in Annahmeverzug stehenden Käufers nach altem Recht bei später eingetretener Unmöglichkeit der Eigentumsverschaffung
Tatbestand
Mit notariellem Vertrag vom 24. Dezember 1994 kaufte die Klägerin von C. S. (fortan: Verkäufer) eine noch zu vermessende Teilfläche eines Grundstücks zum Preis von 250.000 DM. Der Kaufpreis sollte durch Zahlung von 125.000 DM und im Übrigen durch den Bau einer Halle (auch) auf dem verbleibenden Grundstücksteil des Verkäufers erbracht werden; die Halle sollte Teil eines auf beiden Grundstücken zu errichtenden Gesamtbauwerks sein. Als Sicherheit für die Errichtung der Halle bestellte die Klägerin an dem gekauften Grundstück eine Eigentümerbriefgrundschuld in Höhe von 125.000 DM, die sie an den Verkäufer abtrat. Diese Sicherheit sollte Zug um Zug gegen Abnahme der Halle an die Klägerin zurückgewährt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2015:201115UVZR217.14.0
Fundstelle(n): DNotZ 2016 S. 370 Nr. 5 NJW-RR 2016 S. 717 Nr. 12 IAAAF-66552