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BGH Urteil v. - V ZR 142/14

Gesetze: § 123 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 144 Abs 1 BGB, § 397 Abs 1 BGB

Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts auf Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten

Leitsatz

1. Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus.

2. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes - von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:041215UVZR142.14.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 449 Nr. 8
DNotZ 2016 S. 265 Nr. 4
NJW 2016 S. 8 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2016 S. 1418
WM 2016 S. 1402 Nr. 29
AAAAF-66559

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