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BGH Urteil v. - V ZR 22/15

Gesetze: § 311 Abs 1 BGB, § 1018 BGB, § 1023 BGB

Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung einer inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit für das nunmehr belastete Grundstück; schuldrechtlicher Anspruch auf Duldung der Ausübung an neuer Stelle

Leitsatz

1. Haben der Grundstückseigentümer und der Berechtigte die Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts auf ein anderes Grundstück vereinbart, kann der Berechtigte von dem Grundstückseigentümer in der Regel die Bestellung einer seinem Recht inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit an dem bisher nicht belasteten Grundstück verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom , V ZR 140/04, NJW-RR 2006, 237 Rn. 16).

2. Ist eine Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und dem Grundstückseigentümer über die Verlegung einer als Inhalt der Grunddienstbarkeit bestimmten Ausübungsstelle eines Wegerechts tatsächlich vollzogen worden, steht dem Berechtigten ein schuldrechtlicher Anspruch auf Duldung der Ausübung an der neuen Stelle bis zum Vollzug der Vereinbarung durch Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch zu.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:041215UVZR22.15.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2016 S. 289 Nr. 4
WM 2016 S. 1089 Nr. 23
XAAAF-66560

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