Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit: Einziehung einer zur Sicherheit an die Bank abgetretenen Forderung gegen einen Besteller/Käufer von an die Bank sicherungsübereigneter Ware auf ein im Soll geführtes Kontokorrentkonto
Leitsatz
Wird auf ein debitorisches Konto einer GmbH eine zur Sicherheit an die Bank abgetretene Forderung eingezogen, die erst nach Insolvenzreife entstanden oder werthaltig geworden ist, kann es an einer masseschmälernden Zahlung im Sinne von § 64 Satz 1 GmbHG gleichwohl fehlen, wenn die als Gegenleistung an den Forderungsschuldner gelieferte Ware im Sicherungseigentum der Bank stand.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2015:081215UIIZR68.14.0
Fundstelle(n): DB 2016 S. 465 Nr. 8 DB 2016 S. 7 Nr. 6 DStR 2016 S. 617 Nr. 10 GmbH-StB 2016 S. 103 Nr. 4 GmbHR 2016 S. 213 Nr. 5 NJW 2016 S. 1092 Nr. 15 WM 2016 S. 275 Nr. 6 ZIP 2016 S. 11 Nr. 6 ZIP 2016 S. 364 Nr. 8 LAAAF-66564