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BGH Urteil v. - VIII ZR 330/12

Gesetze: § 4 Abs 2 AVBGasV, § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 315 BGB, § 256 Abs 2 ZPO

Tarifkundenvertrag zur Gasversorgung: Ergänzende Vertragsauslegung zum Preisänderungsrecht des Anbieters; Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungwiderklage des Verbrauchers zur Verbindlichkeit von Preiserhöhungen

Tatbestand

Die Beklagte bezog ab August 2004 von der Klägerin, einem regionalen Gasversorgungsunternehmen, leitungsgebunden Erdgas, wobei eine nach Abnahmemenge gestaffelte sogenannte Bestpreisabrechnung erfolgte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:091215UVIIIZR330.12.0

Fundstelle(n):
ZAAAF-66568

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