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BGH Urteil v. - VI ZR 6/15

Gesetze: § 286 ZPO, § 1 Abs 2 StVO, § 9 Abs 5 StVO

Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den Rückwärtsfahrer bei Parkplatzunfall

Leitsatz

Die für die Anwendung eines Anscheinsbeweises gegen einen Rückwärtsfahrenden erforderliche Typizität des Geschehensablaufs liegt regelmäßig nicht vor, wenn beim rückwärtigen Ausparken von zwei Fahrzeugen aus Parkbuchten eines Parkplatzes zwar feststeht, dass vor der Kollision ein Fahrzeugführer rückwärts gefahren ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere - rückwärtsfahrende - Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das Fahrzeug hineingefahren ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:151215UVIZR6.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 1098 Nr. 15
NJW 2016 S. 6 Nr. 9
OAAAF-66576

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