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BGH Urteil v. - VI ZR 101/14

Gesetze: § 823 Abs 2 BGB, § 264a Abs 1 Nr 1 StGB, § 264a Abs 2 StGB, § 286 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Schadensersatzprozess des Kapitalanlegers nach treuhandvermittelter Kommanditbeteiligung an einer Publikums-Gesellschaft: Voraussetzungen einer Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug wegen Weiterverwendung fehlerhafter Emissionsprospekte

Tatbestand

Die Klägerin nimmt, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, die Beklagten zu 3 und 4 auf Schadensersatz im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der V. C. GmbH & Co. KG (nachfolgend: V. KG) in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:221215UVIZR101.14.0

Fundstelle(n):
QAAAF-66597

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