Unerlaubtes gewerbsmäßiges Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen: Strafbarkeit des Inverkehrbringens von nikotinhaltigen Verbrauchsstoffen für elektronische Zigaretten
Leitsatz
Nikotinhaltige Verbrauchsstoffe für elektronische Zigaretten sind keine Arzneimittel, soweit sie nicht zur Rauchentwöhnung bestimmt sind. Es handelt sich um Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind und dem Anwendungsbereich des § 52 Abs. 2 Nr. 1 VTabakG unterliegen. Diese Strafnorm genügt dem Gesetzesvorbehalt für das Strafrecht, auch soweit sie auf eine Rechtsverordnung mit Rückverweisungsklausel Bezug nimmt.
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2015:231215U2STR525.13.0
Fundstelle(n): NJW 2016 S. 1251 Nr. 17 NJW 2016 S. 8 Nr. 10 wistra 2016 S. 233 Nr. 6 wistra 2016 S. 3 Nr. 3 QAAAF-66613