§ 63 Abs. 1 Satz 3 EStG verfassungsgemäß und unionsrechtskonform; Türkei kein Staat i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 3; Verfolgungsverjährung bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld
3. Nach § 171 Abs. 7 AO i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO endet die Festsetzungsfrist in Fällen der Steuerhinterziehung oder der leichtfertigen Steuerverkürzung nicht, bevor die Verfolgung der Steuerstraftat oder der Steuerordnungswidrigkeit verjährt ist.
4. Bei zu Unrecht erlangtem Kindergeld beginnt die Verfolgungsverjährung erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 534 Nr. 4 PStR 2016 S. 84 Nr. 4 HAAAF-66762