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BFH Urteil v. - VII R 35, 37/14

Gesetze: EnergieStG § 60, EnergieStG § 60 Abs. 1 Nr. 3, AO § 118

Voraussetzung für einen Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG; Branchenüblichkeit als Indiz für einen konkludenten Einbeziehungswillen; keine wirksame Einbeziehung eines Eigentumsvorbehalts

Leitsatz

1. Unabdingbare Voraussetzung für einen Entlastungsanspruch nach § 60 EnergieStG ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, auf den auch bei Abschluss einer Warenkreditversicherung nicht verzichtet werden kann.

2. Die Branchenüblichkeit ist lediglich ein Indiz für einen konkludenten Einbeziehungswillen. Sofern keine Anhaltspunkte für einen Einbeziehungswillen bestehen, kann nicht von einer stillschweigenden Einbeziehung von AGB und der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ausgegangen werden.

3. Für die wirksame Einbeziehung eines Eigentumsvorbehalts reicht es nicht aus, wenn dieser bloß zusammen mit anderen AGB auf der Rückseite einer Rechnung ohne jeden Hinweis auf der Vorderseite abgedruckt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAF-66763

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