Gesetze: § 41 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 42 Nr 4 Halbs 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 1 S 1 SGB 12 vom , § 35 Abs 4 S 1 SGB 12 vom
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - volljähriges Kind im Haushalt der Eltern - keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung von Kosten der Unterkunft und Heizung durch Miet- oder Untermietvertrag - faktische Beteiligung an den Kosten
Leitsatz
Zu den tatsächlichen Aufwendungen für eine Unterkunft gehören auch die Kosten, die dem Leistungsberechtigten durch die Nutzung der Wohnung entstehen und von ihm faktisch (mit-)getragen werden, ohne dass eine entsprechende rechtliche Verpflichtung bestehen muss.