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BAG Urteil v. - 9 AZR 275/14

Gesetze: § 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 3 BUrlG, § 362 Abs 1 BGB, § 366 Abs 2 BGB, § 1 TVG

MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub

Tatbestand

Der Kläger ist seit 1979 bei der Beklagten beschäftigt. Die Parteien wenden auf ihr Arbeitsverhältnis den Manteltarifvertrag für die chemische Industrie vom 24. Juni 1992 idF vom 16. März 2009 (MTV) an. Dort heißt es auszugsweise:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:171115.U.9AZR275.14.0

Fundstelle(n):
ZAAAF-67190

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