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BGH Beschluss v. - IX ZR 263/13

Gesetze: § 304 Abs 1 ZPO, § 276 BGB, § 280 BGB, § 670 BGB, §§ 670ff BGB

Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

Leitsatz

1. Im Anwaltshaftungsprozess gehört dann, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, seine Vertragspflichten bei der Durchsetzung eines Anspruchs verletzt zu haben, die Frage, ob jener Anspruch überhaupt bestand, zum Grund des Anspruchs (Anschluss an BGH, , VI ZR 276/78, VersR 1980, 867).

2. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt ist.

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 44
DStR 2016 S. 14 Nr. 11
NJW 2015 S. 3453 Nr. 47
WM 2016 S. 534 Nr. 11
FAAAF-67217

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