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BGH Urteil v. - VIII ZR 297/14

Gesetze: § 573 Abs 2 Nr 2 BGB

Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters

Leitsatz

Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 3368 Nr. 46
NJW 2015 S. 6 Nr. 44
ZAAAF-67219

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