Anhörungsrüge: Kircheneinkommensteuer und besonderes Kirchgeld in .sog. glaubensverschiedenen Ehen
Leitsatz
Eine "Gesamtschau" von Kircheneinkommensteuer und besonderem Kirchgeld und damit eine Berücksichtigung des Lebensführungsaufwands des nicht-verdienenden Ehegatten (Nicht-Kirchenmitglied) bei der Anteilsbemessung der Kircheneinkommensteuer des alleinverdienenden Ehegatten (Kirchenmitglied) ist auch im Hinblick auf eine in Art. 1 § 2 Abs. 2 HHG 2006/2007 angeordnete Vergleichsberechnung zwischen der Kircheneinkommensteuer und dem besonderen Kirchgeld in einer sog. glaubensverschiedenen Ehe nicht geboten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 591 Nr. 4 DAAAF-67274