Widerruf der Erlaubnis zur Fortführung des Titels Steuerberater
Leitsatz
Dass bereits die Beibehaltung der Bestellung als Wirtschaftsprüfer und die damit verbundenen Möglichkeit der Ausübung der Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers ausreicht, um die Fortführung des Titels "Steuerberater" gemäß § 47 Abs. 3 StBerG widerrufen zu können, steht nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz, dass der Berufsangehörige für eine Fortführung des Titels gemäß § 47 Abs. 2 StBerG in keiner Weise mehr beruflich tätig sein darf und sich vollständig in sein Privatleben zurückgezogen haben muss.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 595 Nr. 4 DStR 2016 S. 1391 Nr. 24 DStRE 2016 S. 1151 Nr. 18 HAAAF-67277