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BGH Urteil v. - EnZR 70/14

Gesetze: § 19 Abs 3 StromNEV, § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB

Stromnetznutzung: Verpflichtung des Netzbetreibers zur rückwirkenden Anpassung des Netzentgelts - Singulär genutzte Betriebsmittel

Leitsatz

Singulär genutzte Betriebsmittel

Der Netznutzer hat gegen den Netzbetreiber nach § 19 Abs. 3 StromNEV einen Anspruch auf eine auf den Zeitpunkt des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift rückwirkende Anpassung des Netzentgelts für die von ihm singulär genutzten Betriebsmittel.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2015:151215UENZR70.14.0

Fundstelle(n):
IAAAF-67589

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