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BGH Beschluss v. - I ZB 102/14

Gesetze: § 91a Abs 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 775 Nr 1 ZPO, § 776 S 1 ZPO, § 78 Abs 1 S 4 AMG, AMPrV

Zwangsvollstreckungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Rabattgewährung durch eine niederländische Versandapotheke: Aufhebung von Ordnungsgeldbeschlüssen in Ansehung der Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden, zeitlich beschränkten Erledigterklärung der Unterlassungsklage in der Revisionsinstanz - Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung

Leitsatz

Erledigungserklärung nach Gesetzesänderung

Wenn die Parteien bei einer Unterlassungsklage die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, hat das Gericht bei der gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung grundsätzlich keinen Anlass zu prüfen, ob die Erledigungserklärung des Gläubigers auch auf die Vergangenheit bezogen war, wenn die Parteien keine gegenteiligen Anträge stellen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200116BIZB102.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 9 Nr. 16
WM 2016 S. 1190 Nr. 25
LAAAF-67617

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