Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei elektiver Konkurrenz von Rückabwicklungsansprüchen nach Rücktritt und Nacherfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln
Leitsatz
Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte nur insoweit, als sie auf demselben Mangel beruhen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom , VIII ZR 180/14, NJW 2015, 2106 Rn. 25, BGHZ 205, 151).