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BGH Urteil v. - VIII ZR 77/15

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 213 BGB, § 323 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB

Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei elektiver Konkurrenz von Rückabwicklungsansprüchen nach Rücktritt und Nacherfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln

Leitsatz

Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte nur insoweit, als sie auf demselben Mangel beruhen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom , VIII ZR 180/14, NJW 2015, 2106 Rn. 25, BGHZ 205, 151).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200116UVIIIZR77.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 2493 Nr. 34
NJW 2016 S. 8 Nr. 10
WM 2016 S. 1897 Nr. 39
ZIP 2016 S. 625 Nr. 13
CAAAF-67620

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